Covid Beauftragter am BERGISEL
Ihre Gesundheit ist uns ein besonderes Anliegen!
Die aktuelle COVID-19-Lockerungsverordnung schreibt für Veranstaltungen mit mehr als 100 Besuchern (ab 01. August 2020 mehr als 200 Besucher) die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten vor.
Wir sind befähigt, die Aufgaben des COVID-19-Beauftragten zu erfüllen, insbesondere das COVID-19-Präventionskonzept umzusetzen und sind kompetente/r AnsprechpartnerIn für Veranstalter, Besucher und Mitwirkende.
Ihre Bergisel Betriebsges.m.b.H.